Aus der Empfehlung wird eine Pflicht: Mit dem neuen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ wird die Gasprüfung für Reisemobile und Wohnwagen Teil der StVZO. Damit müssen Besitzer bei ihrem Fahrzeug alle zwei Jahre die verpflichtende Gasprüfung durchführen lassen....