> Wohnmobil überladen? Achtung: Diese Strafe drohen

Das wird teuer

03.02.2022
Text: Maren Siepmann | Bild: Redaktion

3,5 Tonnen – mehr dürfen die meisten Wohnmobile in Deutschland nicht wiegen. Wer ein auf 3,8 oder gar 4 und mehr Tonnen aufgelastetes Fahrzeug fährt, muss sich weniger Gedanken machen.

Für alle anderen zählt jedes Kilogramm. Wenn das Wohnmobil überladen ist – und der Fahrer damit erwischt wird – kostet das nicht nur Geld und möglicherweise einen Punkt in Flensburg. Im schlimmsten Fall muss das Reisemobil stehen bleiben und abgespeckt werden. Wer mit einem überladenen Fahrzeug einen Unfall verursacht, riskiert Probleme mit der Versicherung.

Infobox

Wann gilt ein Wohnmobil als überladen?

Überschreiten Sie die zulässige Gesamtmasse (zGM) des Fahrzeugs, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die zGM kann der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entnommen werden.

Bußgelder in Deutschland

Welche Strafen dem Reisemobilisten mit überladenem Fahrzeug (bis 7,5t zulässigem Gesamtgewicht) in Deutschland drohen, zeigt die folgende Übersicht:
  • Ab 5 Prozent Überladung: 10 Euro
  • Ab 10 Prozent Überladung: 30 Euro
  • Ab 15 Prozent Überladung: 35 Euro
  • Ab 20 Prozent Überladung: 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg
  • Ab 25 Prozent Überladung: 140 Euro +1 Punkt in Flensburg
  • Ab 30 Prozent Überladung: 235 Euro + 1 Punkt in Flensburg

Wohnmobil überladen: Bußgelder in Europa

Werden Sie mit einem überladenen Fahrzeug erwischt, drohen auch in manchen europäischen Ländern empfindlich hohe Strafen. Im Extremfall wird die Weiterfahrt untersagt.

Eine Übersicht über die Bußgelder in den meisten europäischen Ländern zeigt die unten stehende Tabelle:

LandToleranzStrafe min-maxStaffelungSonstiges
Belgienbis 2 %** bzw. bis 5 %***110 Euro-330 Euro, bei gerichtlicher Entscheidung bis 4.000 Euro Strafe möglichkeine feste StaffelungNichteinwohner von Belgien müssen bar zahlen, sonst droht Beschlagnahmung des Fahrzeugs
Dänemarkbis 1 %**10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter)Fahrzeuge bis 3,5t: 10 Euro* (Fahrer) bzw. 20 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse; Fahrzeuge über 3,5t: 20 Euro* (Fahrer) bzw. 50 Euro* (Halter) je % Überschreitung der zul. Gesamtmasse
Deutschlandbis 5 %**10 Euro-235 Euro + 1 Punkt in Flensburgab 10 % Überladung 30 Euro, ab 15 % Überladung 35 Euro, ab 20 % Überladung 95 Euro + 1 Punkt in Flensburg, ab 25 % Überladung 140 Euro + 1 Punkt, ab 30 Prozent Überladung 235 Euro + 1 Punkt
Frankreichkeine135 Euro-750 Eurokeine feste StaffelungBei mehr als 5 % über zGG erfolgt Weiterfahrt erst nach Ablastung, bei mehr als 20 %
über zGG erfolgt Stilllegung und Einleitung eines Strafverfahrens.
Großbritanienkeine70 Euro-6.000 Euro*keine feste Staffelung
Italienbis 5 %**60 Euro-1.682 Eurokeine feste Staffelung
Luxemburgkeine74 Euro-5000 Eurobis 10 %** 74 Euro, über 10 %** 251 bis
5.000 Euro oder Freiheitsstrafe von acht
Tagen bis ein Jahr (gilt für Fahrer und Halter)
Stilllegung des Fahrzeugs möglich, Kosten des Wiegens trägt der Halter.
Niederlandebis 10 %**130 – 850 Euroab 10 % Überladung 120 Euro, ab 25 % 210 Euro, ab 50 % 310 Euro, ab 75 % 470 Euro
Österreichbis 2 %**36 – 2.180 Euroab 6 % Überladung 170 Euro, ab 11 % Überladung 210 Euro, ab 15 % Überladung Verwaltungsstrafverfahren mit individueller StrafzumessungHalter trägt Kosten des Wiegens, ist Halter nicht anwesend, gilt Fahrer als Vertreter.
Portugalkeine60 Euro bis 300 Eurokeine feste Staffelung
Schwedenbis 1 %**200 Euro-400 Euro*ab 20 % Überladung 250 Euro*, ab 30 % Überladung 300 Euro*, ab 40 % Überladung 400 Euro*
Schweizkeine90 Euro*Fahrzeuge bis 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 %) ca. 170 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle Strafzumessung; Fahrzeuge über 3,5 t: bis 100 kg Überladung ca. 85 Euro*, ab 100 kg Überladung (max. 5 % oder 1.000 kg) ca. 210 Euro*, über 5 % Überladung Anzeige und individuelle StrafzumessungAnzeige und individuelle Strafzumessung. Übergewicht muss in jedem Fall vor der Weiterfahrt abgeladen werden.
Spanienbis 5 %**301 Euro-4.600 Euro6 – 15 %** 301 bis 400 Euro, 15 – 25 %** 1.501 – 2.000 Euro, mehr als 25 %**
3.301 – 4.600 Euro

* abhängig vom aktuellen Wechselkurs
** Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse
*** Überschreitung der Achslasten

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat ein umfangreiches E-Book zum Thema “Bußgeld aus dem Ausland veröffentlicht.

So bleibt das Wohnmobil unter 3,5 Tonnen

Das tatsächliche Gewicht vor dem Kauf beachten

Daher gilt: Schon vor dem Kauf Augen auf, und einen Blick ins Certificate of Conformity (kurz CoC) werfen.

Die Übereinstimmungsbescheinigung, die der Hersteller dem Käufer seit 2014 aushändigen muss, gibt Auskunft über die tatsächliche Masse des Fahrzeugs, inklusive Sonderausstattung und über die Frage, ob die Leermasse 100 Prozent Frischwasser oder lediglich eine Fahrbefüllung mit wenigen Litern enthält.

Doch auch mit den Daten aus dem CoC-Papier hat der Wohnmobilist noch keine endgültige Gewissheit über das Gewicht seines Fahrzeugs. Denn bei der Leermasse gesteht der Gesetzgeber den Herstellern bis zu fünf Prozent Abweichung zu, um Toleranzen in der Schichtstärke von Hölzern, der Dicke von Klebern und dem Raumgewicht der Wände auszugleichen.

Ein Fahrzeug mit einer Leermasse von 3.000 Kilogramm darf also stattliche 3.150 Kilogramm wiegen, ohne dass sich ein Sachmangel ergibt. 150 Kilogramm mehr!

Wer sichergehen will, rechnet diese fünf Prozent von vornerein mit ein, lässt das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs im Kaufvertrag mit aufnehmen oder fährt sein Reisemobil auf eine Waage, zum Beispiel beim Baustoff- oder Landwirtschaftshandel, bei TÜV oder Dekra.

Dabei gilt es dann, nicht nur die zulässige Gesamtmasse im Auge zu behalten, sondern zudem die einzelnen Achslasten. Denn ein Fahrzeug gilt auch dann als überladen, wenn nur eine der beiden Achslasten überschritten ist.

Wohnmobil auflasten

Und welche Zuladungsreserven benötigt ein 3,5-Tonner tatsächlich, damit er sich in der Praxis als solcher nutzen lässt?

Diese Frage lässt sich nur für jeden einzelnen Wohnmobilisten individuell beantworten. Je nach Umfang des Gepäcks, Hobbys und Reisegewohnheiten benötigen die einen deutlich mehr Zuladung als die anderen. Als grobe Faustregel lässt sich aber festhalten: Wiegt ein Fahrzeug samt Sonderausstattung mehr als 3.000 Kilogramm, taugt es als 3,5-Tonner maximal für zwei Personen. Wer mit drei oder mehr Personen auf Tour geht, benötigt ein deutlich leichteres Fahrzeug – oder wählt eins mit zulässiger Gesamtmasse von 3,8 oder mehr Tonnen.

Hier wären wir beim Thema Auflastung: Die Firmen Goldschmitt und Carsten Stäbler zum Beispiel bieten diese mittlerweile für nahezu alle Basisfahrzeuge an.

Je nach Fahrzeug und Chassis lässt sich durch den Einsatz von Austauschschraubenfedern an der Vorderachse und/oder Zusatzschrauben- oder Luftfedern an der Hinterachse das zulässige Gesamtgewicht des Fiat Ducato auf 3,85 beziehungsweise vier Tonnen erhöhen.

Gewicht einsparen

Anders sieht es aus, wenn das Gewicht des 3,5-Tonners in voll beladenem Zustand nur „minimal“ – also beispielsweise um 20 bis 30 Kilogramm überschritten wird.

In diesem Fall lassen sich möglicherweise an der einen oder anderen Stelle doch noch ein paar Kilo einsparen:

  • Auf eine Trittstufe am Kastenwagen kann man getrost verzichten. Sie erleichtert das Einsteigen nur minimal und verhagelt sogar den Rampenwinkel des Fahrzeugs.
  • Ist die Heckgarage beim Teilintegrierten groß genug, lassen sich darin sogar möglicherweise zwei Fahrräder verstauen – dann fällt das Gewicht des Fahrradträgers weg.
  • Ein Blick auf Markise, Solaranlage, Campingstühle und Bordbatterie zeigt: Wer hier nicht nur auf Preis und Qualität, sondern auch aufs Gewicht achtet, spart schnell einige, möglicherweise die entscheidenden Kilogramm.

Die Auflistung lässt sich beliebig erweitern. Sicher: Solche Maßnahmen bedeuten Abstriche beim Komfort – anders geht es aber nicht.

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Redaktion
Maren Siepmann
Maren Siepmann ist seit August 2014 bei der Reisemobil International und für die Themen Praxis & Zubehör zuständig.
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