Belgienurlauber aufgepasst: Vor der Einfahrt in belgische Umweltzonen (Low Emission Zone, LEZ) ist es Pflicht, das Fahrzeug registrieren zu lassen. Ältere Fahrzeuge benötigen zusätzlich ein Umwelt-Ticket. Antwerpen hat nach Brüssel zum 1. Januar 2018 eine Umweltzone eingerichtet. Weitere Städte folgen im Laufe des Jahres: Auch Gent, Willebroek und Michelen haben beschlossen, eine Umweltzone einzuführen. Alle Regelungen bündelt zentral und ohne großes Suchen das Informationsportal www.lezbelgium.be.
Brüssel schließt vorerst Fahrzeuge der Euro- Abgasnorm 0 und 1 aus. Eine Ausnahmegenehmigung kann für diese Fahrzeuge gekauft werden, jedoch normalerweise nur als Tagesticket. Je nach Fahrzeugtyp und Alter des Wagens gilt das Ausnahmeticket für einen Tag oder länger. Intelligente Kameras scannen jedes Fahrzeug bei der Einfahrt in die Umweltzone und gleichen es mit der städtischen Datenbank ab. Ein Strafzettel wird automatisch verschickt, sofern das Fahrzeug nicht registriert oder zu alt ist, um in die LEZ einzufahren. Deshalb muss die Registrierung unbedingt vor der Einfahrt erfolgen. Alle Informationen zu den LEZ fasst Green Zones zusammen, übernimmt den Registrierungsprozess für seine Kunden (dauert zwei bis zehn Tage) und visualisiert alle notwendigen Infos auf einem individuell ausgestellten Registry-Sticker. So haben Besitzer auswärtiger Fahrzeuge eine aktuelle Übersicht und vermeiden hohe Strafen. Zusätzlich gibt es hier gratis die Green-Zones-App zum Download.
Welche Euro-Normen vom Verkehr ausgeschlossen werden und für welchen Zeitraum ein Umwelt-Ticket erworben werden kann, entscheidet jede Stadt einzeln. So kann es sein, dass ein Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren darf, in eine andere jedoch nicht. Auch welches Umwelt-Ticket für dieses Fahrzeug angeboten wird – ob Wochen-, Tages- oder Monatsticket – variiert je nach Umweltzone. Zudem verschärfen sich die Regulierungen jährlich. Ein zentrales Register für ausländische Fahrzeuge gibt es nicht, und so müssen sich auswärtige Fahrzeuge für jede Stadt einzeln einschreiben.
Auch Frankreich hat zum Jahresende weitere Umweltzonen eingerichtet. Allein im November wurden sechs neue Zonen integriert: Den Anfang machte die Industriehauptstadt Toulouse im Südwesten Frankreichs.
Gleichzeitig wurden besonders großräumige, beinahe unplanbare Umweltzonen eingeführt: In den Großräumen Haute-Savoie – Annecy, Maine-et-Loire – Angers, Savoie – Chambéry, Vendée – La Roche-sur-Yon und Gers-Auch wurden Zonen-Erlasse veröffentlicht, die teilweise Hunderte von Städten und Gemeinden im Departement umfassen. Dabei handelt es sich um temporäre ZPAZonen, die nur im Falle von besonders starker Luftverschmutzung in Kraft treten, wie sie immer öfter in den Regionen auftreten.
Im Gegensatz zu den ständig gültigen ZCR-Zonen werden Fahrverbote hier nur ausgerufen, wenn die EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung plötzlich überschritten werden. In diesen neuen, großräumigen ZPA-Umweltzonen, die einem Zonen-Erlass unterliegen, kann jederzeit durch den Präfekten ein Luftverschmutzungsalarm ausgerufen werden, der dann im Einzelfall die Stadt oder Gemeinde im Departement definiert, für die ein teilweises oder beschränktes Fahrverbot festgelegt wird.
Die Umrisse dieser Zonen stehen nicht fest, sondern werden erst im Falle einer Luftverschmutzungsspitze fixiert. Fahrverbote werden dann nach Crit’Air-Klassen verhängt, wobei die Erlasse einen Plan in mehreren Warnstufen vorsehen. Der schließt zuerst Fahrzeuge ohne Crit’Air-Vignette vom Verkehr aus und verbietet später die schlechteren Crit’Air Vignetten 4 und 5. Auf der Internetseite crit-air.fr finden sich alle Informationen zu den neuen Umweltzonen, den tagesaktuellen Einfahrtstatus und interaktive Karten, die mögliche Umfahrungswege aufzeigen.