Reisemobilfahrer aufgepasst – in fast allen Städten Italiens wurden verkehrsberuhigte Zonen eingeführt. In die als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen Bereiche dürfen nur Anlieger, Busse und Taxis fahren. Per Videoüberwachung kontrollieren die Kommunen ihre Zentren.
Strafe
Für jede unberechtigte Einfahrt wird ein Bußgeld von mindestens 80 Euro fällig, in vielen Städten sogar mehr. Bei Bezahlung innerhalb der ersten fünf Tage gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld nach 60 Tagen. Das Kraftfahrzeugverbot soll die historischen Stadtzentren vom Verkehr freihalten und dadurch die Luft- und Umweltverschmutzung verringern.
Tipps
Für Reisemobilfahrer empfiehlt es sich die Innenstädte komplett zu meiden und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Denn wer auf der Suche nach Sehenswürdigkeiten oder Parkplätzen aus Versehen mehrfach in eine ZTL einfährt, muss auch mehrfach zahlen. Die Zonen sind durch Schilder gekennzeichnet, auf die bei zwingender Stadtdurchfahrt besonders geachtet werden sollte. Empfehlenswert ist es auch sich vorher auf den Internetseiten der Kommunen nach verkehrsberuhigte Zonen zu erkundigen.
Ausnahmen
Für Camper, die mal nicht im Reisemobil schlafen wollen, sondern die Nacht im zentral gelegen Hotel verbringen wollen, gibt es auch Ausnahmegenehmigungen. Wer ein Hotel in der Stadtmitte gebucht hat, kann im Vorhinein eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dafür sollte man sein Kennzeichen des Reisemobils registrieren lassen, damit auch mehrmalige Durchfahrt möglich ist. Auch mit einem gültigen Behindertenausweis hat man Anspruch auf solch einen Genehmigung.