> Austauschpflicht Heizung im Wohnmobil nach 30 Jahren

Ist das eigene
Heizgerät betroffen?

20.06.2023
Text: Karsten Kaufmann | Bild: Truma

Ab diesem Jahr beginnt die Austauschpflicht für Abgasrohre und Wärmetauscher von Flüssiggasheizungen, die zwischen 1993 bis einschließlich 2005 gebaut wurden und sich in einem in Deutschland zugelassenen Reisemobil oder LKW befinden. Truma-Austauschvarianten für alte Heizungen im Überblick.

Die gesetzliche Austauschpflicht ereilt 2023 alle Besitzer von Wohnmobilen, deren Heizung und/oder Abgasrohr ab dem 19. März 1993 gefertigt und in einem Reisemobil installiert wurden und somit damals gemäß der TA 27 (technische Anforderung) eine Bauartgenehmigung erhalten haben. Kurios: Für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren, besteht Bestandsschutz.

Da die TA 27 zudem am 01.01.2006 durch die EU-Heizgeräterichtlinie abgelöst wurde, entfällt auch für alle Geräte mit Fertigungsdatum nach diesem Datum die Austauschpflicht. Besitzer von Wohnwagen mit Flüssiggasheizungen sind von der Austauschpflicht ausgenommen.

Infobox

Austauschpflicht nach 30 Jahren

Zeitpunkt des nötigen Austausches: Produktionsjahr + 30 Jahre

Beispiel: Ein Heizgerät aus dem Baujahr 1996 muss somit 2026 ausgetauscht werden.

Austauschpflicht Heizung im Wohnmobil: Diese Alternativ-Heizung passt

Heizgerät TypFertigungsjahrFabrik-/SeriennummerAustauschvariante(n)
Trumatic C 34001994 - 1997alleCombi 4
Trumatic C 60001994 - 1997alleCombi 6
Trumatic C 34021997 - 200597001001 bis 99365999 /
11001001 bis 16365999
Combi 4
Trumatic C 60021997 - 200597001001 bis 99365999 /
11001001 bis 16365999
Combi 6
Trumatic C 400205.2005 - 12.200516120001 bis 16365999 Combi 4
S 3002K1993 - 2005alleS 3004
S 5002K1993 - 1998alleCombi 6¹ ̄² oder
Varioheat comfort¹ ̄²
Trumatic E 18001993 - 1996alleVarioheat eco¹
Trumatic E 24001993 - 200593079001 bis 99365999 /
11001001 bis 16365999
Varioheat eco
Trumatic E 28001993 - 200293079001 bis 99365999 /
11001001 bis 16365999
Varioheat eco¹ oder Combi 4²
Trumatic E 40001993 - 200593079001 bis 99365999 /
11001001 bis 16365999
Varioheat comfort¹ oder Combi 4²

1 Abgasführung muss geändert werden
2 Einbaumaße und -möglichkeiten müssen fahrzeugspezifisch überprüft werden

Zusammenfassung: Die Austauschpflicht gilt für alle Truma-Flüssiggasheizungen der Baujahre 1993 bis einschließlich 2005, beginnend mit den Serien-/Herstellernummern 93078001 bis 99365999 und den Serien-/Herstellernummern 11001001 bis 16365999. Wohnmobilbesitzer, die ihre Heizung nicht erneuern lassen, werden dies spätestens bei der Vorführung zur HU bereuen: Die neue TÜV-Plakette wird mit den alten Heizgeräten nicht mehr erteilt.

Wenn Sie Ihre Heizung überprüfen, sollten Sie direkt auch einen Blick auf den Gasdruckregler und die Schläuche werfen. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern müssen diese in Deutschland nach zehn Jahren erneuert werden. Diese Regelung liegt auch im Interesse der Camper, schließlich stellen poröse Schläuche oder altersschwache Regler ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar. Ein Anruf beim Truma-Servicepartner klärt, ob Ihre Heizung oder Komponenten ausgetauscht werden müssen. Einen qualifizierten Truma Händler oder Servicepartner in Ihrer Nähe finden Sie unter www.truma.com.

Zum Weiterlesen: Mehr Technik-Wissen, Tipps und Tricks finden Sie hier.

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Redaktion
Karsten Kaufmann
Karsten Kaufmann ist seit 2007 bei der Reisemobil International und ist Experte für Praxis und Zubehör.
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