Die geringsten Geldstrafen werden mit 150 Euro dagegen in Nordrhein-Westfalen verhängt. Die Richtwerte für die Bußgeldhöhe variieren von Bundesland zu Bundesland und weisen auch innerhalb der Bundesländer teils große Spannen auf.
Wohnmobil-Übernachtungen im Naturschutzgebiet werden besonders teuer
Besonders teuer wird es, wer in Naturschutzgebieten übernachtet. Außerdem wird zwischen Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet und dem Campen außerhalb geschützter Flächen unterschieden. Wer gar beim Campen über mehr als zehn Tage erwischt wird, muss täglich weitere Strafen zahlen.
In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern werden für Übernachtungen in Naturschutzgebieten bis zu 5.000 Euro fällig werden, in Bayern berechnen die Behörden bis zu 2.500 Euro.
In Schleswig-Holstein und in Berlin spielt es keine Rolle, ob in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten wild gecampt wird – in beiden Fällen liegt die Höchststrafe bei 10.000 Euro. Im Saarland kostet Wildcampen bis zu 5.000 Euro, in Hamburg bis zu 2.500 Euro.
Wer in Nordrhein-Westfalen außerhalb geschützter Flächen sein Lager aufschlägt, muss mit einer vergleichsweise geringen Strafe von 150 Euro rechnen. Wird länger als zehn Tage gezeltet, werden pro Tag maximal 80 Euro fällig. In Thüringen werden hingegen beim Wildcamping außerhalb geschützter Flächen maximal 200 Euro Strafe berechnet, über den zehnten Tag hinaus kommen allerdings täglich 50 Euro hinzu. In Naturschutzgebieten kann das Bußgeld in Thüringen allerdings schon auf bis zu 100 Euro pro Tag steigen.
Nur in Schweden und Norwegen ist Campen überall erlaubt
Auch im europäischen Ausland wird Wildcampen geahndet. In Griechenland liegen die Bußgelder bei bis zu 3.000, in Frankreich und Spanien werden bis zu 1.500 Euro fällig. Die Behörden in Dänemark, Italien und Österreich ahnden Verstöße mit bis zu 500 Euro Bußgeld, während in Zypern bis zu 600 Euro berechnet werden.
Freies Campen ist lediglich in Schweden und Norwegen nach Jedermannsrecht sowie außerhalb von Naturschutzgebieten in Estland und Lettland erlaubt.