Im Rahmen der derzeit durchgeführten Überarbeitung der EU-Führerscheinrichtlinie könnte die 3,5-Tonnen-Grenze für den Klasse-B-Führerschein fallen. Auch wer erst nach 1999 seinen Pkw-Führerschein gemacht hat, könnte dann Reisemobile mit bis zu 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Darauf hofft zumindest die Caravaning-Branche. Jüngst machten sich die Reisemobil Union (RU) und der Euro Motorhome Club (EMHC) dafür stark. Doch den aktuellen Plänen zufolge will die EU die Ausweitung auf 4,25 Tonnen nur erlauben, wenn das Mehrgewicht durch alternative Antriebe – etwa schwere Batterien von Elektrofahrzeugen – verursacht wird.
Derzeit läuft eine Beteiligungs-Runde, bei der alle EU-Bürger online ihre Meinung kundtun können. Noch bis zum 21. Mai ist es möglich, sich anzumelden und einen Kommentar abzugeben. RU und EMHC raten: Je mehr Reisemobilisten sich beteiligen, desto größer sind die Chancen, dass deren Positionen berücksichtigt werden. Denn warum sollen mit einem B-Führerschein künftig Elektrofahrzeuge bis 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse bewegt werden dürfen, gleich schwere Reisemobile jedoch nicht?
EMHC-Vizepräsidentin Michaela Kirchhoff: „Wir hoffen, dass die von uns schon seit zehn Jahren geforderte Ausweitung der Pkw-Führerscheine bis 4,25 Tonnen endlich und bald Realität wird.“
Reisemobil International wird die weitere Entwicklung genau beobachten und erneut berichten.