> Reform der Führerscheinrichtlinie

4,25 Tonnen mit B-Führerschein: Neue Regelung kommt

26.03.2025
Text: CIVD / Redaktion | Bild: CIVD

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf eine Novellierung der EU-Führerscheinrichtlinie verständigt. Die neue Regelung ermöglicht es Inhabern eines B-Führerscheins, Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren.

Für diese Sonderregelung für Wohnmobile hat sich die gesamte Caravaning-Branche und Industrie – wie berichteten – jahrzehntelang eingesetzt. Seit der Einführung des B-Führerscheins im Jahr 1999 teilt sich die Zahl der Reisemobilisten in Deutschland immer mehr in zwei Klassen auf. Während Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 noch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegen dürfen, ist es Besitzern des B-Führerscheins nur erlaubt, Camper bis zu 3,5 Tonnen zu lenken.

Die nun überarbeitete Führerscheinrichtlinie, die für letztere Gruppe das zulässige Gesamtgewicht auf 4,25 Tonnen bei Wohnmobilen erhöht, bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Wohnmobil für noch mehr Menschen zugänglich zu machen.

Die Problematik bisher: Die Grenze von 3,5 Tonnen wird bei modernen Reisemobilen schnell erreicht. Das hat verschiedene Gründe. Nicht zuletzt aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen sind Freizeitfahrzeuge in den vergangenen Jahren schwerer geworden, aber eben auch sicherer und umweltfreundlicher.

Mit dem langfristig angestrebten Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht insbesondere von Wohnmobilen in Zukunft mit Sicherheit weiter ansteigen. Daher setzt sich der Caravaning Industrie Verband (CIVD) bereits seit vielen Jahren über den europäischen Dachverband „European Caravan Federation“ (ECF) für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerschein auf EU-Ebene ein.

In Zukunft können Inhaber eines B-Führerscheins Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.

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